Maschinenbruch-Versicherungen für landwirtschaftliche Maschinen
Neu bei GV Versicherungsmakler
Maschinenbruchversicherungen für landwirtschaftliche Maschinen
Wir haben aktuell als einziger Makler in Deutschland die Möglichkeit in der Landwirtschaft Maschinen nach dem Rechnungspreis zu versichern wenn die Maschine nicht älter ist als 9 Jahre.
Das stellt einen großen Vorteil zu der bisherigen Ermittlung (Bruttolistenpreis) dar.
Versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:
• Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Konstruktions- oder Materialfehler
• Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung
• uvm.
> Welche Schäden sind nicht in der Maschinenbruchversicherung abgedeckt?
In den Versicherungsbedingungen der Maschinenversicherung gibt es Schäden, die in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Nicht versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:
• Schäden, die durch die Abnutzung der Maschine entstehen
• Schadensfälle, die durch Kriege, Kernenergie oder Erdbeben verursacht werden
• Vorsätzliche Beschädigung der Maschine durch den Versicherungsnehmer
Fragen Sie und wir helfen gern weiter.